Hilfsangebote im Rahmen der Opferhilfe

Den Opfern von Straftaten gilt es, jede mögliche Hilfe zur Verfügung zu stellen, um das Geschehene verarbeiten zu können. Folglich gibt es mehrere Möglichkeiten, die dem Opfer angeboten werden: 

  • Persönlicher und menschlicher Beistand:

Hier geht es darum, dass das Opfer sich nicht alleine fühlt, jemanden hat, der ihm zuhört und die Gefühle und Empfindungen des Opfers ernst nimmt. 

  • Juristische Unterstützung bis hin zur Prozessbegleitung:

Das Opfer kann sich an bestimmte Stellen wende, um juristische Unterstützung zu erhalten. Hier besteht die Möglichkeit einen Beratungsscheck für kostenlose Beratungen bei einem Anwalt eigener Wahl zu erhalten. Darüber hinaus kann das Opfer durch die Prozessbegleitung die Entscheidung treffen, durch einen Berater oder andere ausgewählte Personen zur Polizei, zu Gerichtsterminen oder zur Staatsanwaltschaft begleitet zu werden. 

  • Medizinische Hilfe und rechtsmedizinische Untersuchung

Von einigen Beratungsstellen wie es der „Weise Ring e.V.“ auch tut, werden rechtsmedizinische Untersuchung Check (RMU) ausgegeben, damit das Opfer die Möglichkeit hat, sich kostenlos einer rechtsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, um beispielsweise nach einer Gewalttat Beweise zu sichern und einen Befund festzustellen. Im Falle eines Prozesses kann diese Untersuchung dann als Beweismittel angeführt werden. 

  • Beratung in Notfällen

Viele Beratungsstellen habe eine Telefonnummer für akute Fälle, welche die Opfer anrufen und sich unmittelbar beraten lassen können, was beispielsweise der nächste Schritt in solchen Fällen ist und es dient auch dem Zweck, dass die Opfer ihre Geschichte und den Vorfall erzählen können, ohne dabei verurteilt zu werden und diesen sich von der Seele reden zu können. Es besteht aber auch die Möglichkeit, diese Beratungsstellen direkt vor Ort aufzusuchen. Die Nummer des kostenfreien Opfer-Telefon des Weißen Ring ist. 116 006.

  • Formale Unterstützung

Mit der formalen Unterstützung ist Hilfe bei Anträgen und Angelegenheiten bei der Behörde gemeint. Diese Hilfe umfasst die Unterstützung beispielsweise bei Anträgen auf Leistung bei der gesetzlichen Unfallversicherung oder anderen Versicherungsleistungen, die dem Opfer zustehen.