Täter-Opfer-Ausgleich

Bei dem Täter-Opfer-Ausgleich handelt es sich um die Bemühung, einen Ausgleich zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer der Straftat herzustellen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.

Es geht nicht nur um eine materielle Schadenswiedergutmachung, sondern auch um einen ideellen Ausgleich vom begangenen und erlittenen Unrecht. Der mutmaßliche Täter soll dabei Verantwortung für seine Tat übernehmen und das Opfer der Tat muss bereit für einen solchen Vergleich sein.

Der Täter-Opfer-Ausgleich soll von einer unabhängigen und neutralen Person durchgeführt werden. Diese Person muss für diese Art von Tätigkeit auch hinreichend geschult sein. Sie agiert im Täter-Opfer-Ausgleich als Moderator oder Vermittler.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine außergerichtliche Konfliktbewältigung, was bedeutet, dass es auch kein Teil des eigentlichen Strafverfahrens ist. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann sich aber auf den weiteren Vorgang des Strafverfahrens auswirken. Er kann sich strafmildernd auswirken oder dafür sorgen, dass von einer Strafe gänzlich abgesehen wird. Außerdem kann der Täter-Opfer-Ausgleich auch dazu führen, dass ein Verfahren eingestellt wird.

Dem Opfer wird ermöglicht, seine Interessen einzubringen und er kann dem Täter seine Sicht auf die Tat aufzeigen. Außerdem kann das Opfer dem Täter die Folgen der Tat deutlich machen.

Das Opfer lernt den Täter kennen. Es lernt die Beweggründe des Täters, welche Sicht der Täter mittlerweile auf sein eigenes Verhalten hat und wie er sein begangenes Urteil aus heutiger Sicht beurteilt. Hierdurch kann dem Opfer geholfen werden, Ängste, die aus dieser Tat entstanden sind, besser zu verarbeiten.

Die vom Täter übernommenen Wiedergutmachungsleistungen können den Interessen des Opfers viel besser entsprechen als durch das Gericht angeordnete Zahlungen von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Für den Täter der Tat kann der Täter-Opfer-Ausgleich auch sinnvoll sein. Für den Täter geht es um eine freiwillige Wiedergutmachung seines Unrechts. Er lernt das Opfer kennen und ihm werden die Folgen seiner Tat vor Augen geführt. Der Täter erlangt dadurch ein besseres Verständnis der Opferperspektive. Dieses Verständnis soll dafür sorgen, dass der Täter davon absieht, die betroffene Tat erneut zu begehen und auch von anderen Straftaten absieht, wenn er weiß, welche Schäden diese für die Opfer auslösen können.

Ein weiterer Vorteil des Täter-Opfer-Ausgleichs ist, dass dieser bei Erfolg den Aufwand eines Gerichtsprozesses stark vermindern kann. Dies geschieht zum einen durch die Einstellung des Verfahrens durch den Täter-Opfer-Ausgleich, aber auch dann, wenn die Berücksichtigung eines erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleichs zu einer Verringerung des Rechtsmittelgebrauches im Strafprozess führt. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann außerdem dem Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche verhindern, da das Opfer seine Wiedergutmachung schon durch den Ausgleich erlangt hat und keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld mehr braucht.

Der Täter-Opfer-Ausgleich findet auch im Jugendstrafrecht Anwendung. Hier soll der Ausgleich vor allem eine erzieherische Wirkung für den jugendlichen Täter haben.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann durch das Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft veranlasst werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit für Opfer und Täter, sich selbst an die zuständige Stelle zu wenden, um einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Die durchführenden Stellen sind soziale Dienste der Justiz, wie die Gerichtshilfe. Es können aber auch freiwillige Träger diese Aufgabe übernehmen. Bei jugendlichen Tätern sind die Jugendgerichtshilfen oder spezielle freie Träger zuständig.

Der Täter-Opfer-Ausgleich soll von einer unabhängigen und neutralen Person durchgeführt werden. Diese Person muss für diese Art von Tätigkeit auch hinreichend geschult sein. Für den Täter-Opfer-Ausgleich werden somit in der Regel speziell geschulte Mediatoren eingeschaltet.Der Mediator setzt sich mit den beiden Parteien, also Täter und Opfer auseinander und ergründet, inwieweit sie bereit sind, an einem Täter-Opfer-Ausgleich mitzuwirken. Dann befragt der Mediator die beiden Parteien nach ihren Vorstellungen für einen Ausgleich. Danach folgt ein Gespräch zwischen dem Täter und dem Opfer bei Anwesenheit des Mediators. Wenn sich die Parteien auf eine Wiedergutmachung geeinigt haben, überwacht der Mediator die Erfüllung der Vereinbarungen und schreibt zum Abschluss des Täter-Opfer-Ausgleichs einen Bericht an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.