Zu der Opferhilfe und dem Opferschutz kommt es, wenn man sagen kann, dass die Prävention versagt hat und der Bürger aufgrund dessen durch den Staat nicht wirksam vor möglichen Straftaten beschützen konnte. In solchen Fällen ist dafür zu sorgen, dass dem Betroffenen eine fachgerechte Hilfe angeboten wird.
Diese Art der Hilfe für Betroffene führen die Länder im Rahmen des Föderalismus in eigener Zuständigkeit aus. Der Opferschutz ist mithin fester Bestandteil in der Strafprozessordnung (StPO).
Nach dem Sprachgebrauch würde man Opferschutz und Opferhilfe unter einen Deckel stecken, jedoch sind es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, den Betroffenen zu helfen.
Bei der Opferhilfe kann man von unterstützenden und beratender Tätigkeit sprechen. Es geht darum, dass den Betroffenen informativ und seelisch zur Seite gestanden wird. Die Betroffenen können sich an besonders geschulte Polizeibeamte , spezielle Opferbüros, Zeugenbetreuungsstellen oder auch an nicht staatliche Organisationen wenden. Dort erhalten sie unter anderem auch Informationen darüber, welche Rechte sie haben welche Unterbringungsmöglichkeiten im Falle von häuslicher Gewalt ihnen zusteht, wo sie sich an Selbsthilfegruppen wenden oder auch finanzielle Unterstützung beantragen können.
Bei dem Opferschutz hingegen geht es vielmehr darum, das Opfer vor weiteren Straftaten zu schützen. Es handelt sich somit um präventive Maßnahmen. Gerade in diesem Bereich spielen die Rechte des Betroffenen eine große Rolle. Dies bezieht sich jedoch nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt, sondern erstreckt sich auf einen Zeitraum von vor der Gerichtsverhandlung bis auch nach einer solchen Verhandlung.