Um den Opfern einer Straftat anschließend zu helfen, gibt es unterschiedliche Hilfsorganisationen wie „Weisser Ring“ oder auch der „Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland“. Diese stehen den Opfern dann beratend und auch psychologisch zur Seite.
Dabei neben die Länder im Rahmen des Föderalismus die Opferhilfe in eigener Zuständigkeit wahr.
In Deutschland gibt es mehrere Beratungsstellen, an die sich die Opfer wenden können und folgende Hilfsangebote erhalten:
- Hilfe bei Behördengängen und Anträgen
- Beratung in akuten Fällen
- Medizinische Hilfe und rechtsmedizinische Untersuchung
- Menschlicher und persönlicher Beistand
- Juristische Unterstützung und Prozessbegleitung
Durch zahlreiche Vorschriften wird den Opfern ein Schutz und eine Hilfe gewährleistet, vor allem in juristischer Sicht und auf den unterschiedlichen Verfahrensebenen.
Gerade im Strafverfahren können die Betroffenen aus ihrer Rolle als Opfer heraustreten, indem sie im Prozess beteiligen und Aussagen tätigen.
Jedoch stehen auch Nebenkläger in einem Strafprozess Rechte zu, die wie folgt sind:
- Akteneinsicht
- Beweisantragsrecht
- Befugnis zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
- Fragrecht
- Recht auf Anwesenheit während des gesamten Prozesses
- Rechtsmittelbefugnis
Das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, Gewaltschutz, sozialpsychologische Prozessbegleitung und das Recht, einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen, stehen dem Opfer außerhalb des Verfahrens zu. Außerdem gibt es einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, dem beide jedoch zustimmen müssen.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Opferrechts anschaulich darstellen und vor allem zeigen, welche Möglichkeiten das Opfer bzgl. der Opferhilfe und des Opferschutzes während aber auch außerhalb des Prozesses hat.